gewählt am 10. November 2001 (siehe Protokoll
der Mitgliederversammlung)
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Die Pfarrleitung einer KJG - Pfarrgemeinschaft wird alle zwei Jahre neu gewählt. Sie besteht aus je zwei weiblichen und zwei männlichen Mitgliedern und einer geistlichen Leitung. Sie hat die Aufgabe, Mitgliederversammlungen einzuberufen und deren Beschlüsse durchzuführen. |