Quelle: www.pfarrgemeinderatswahlen.de

 

 

 

 

 

 

Pfarrgemeinderat - was sind seine Aufgaben?


Ein Pfarrgemeinderat hat viele Aufgaben: Vor allem hat jeder Pfarrgemeinderat den Auftrag,

       Ordnung PGR und Wahlordnung PGR zum downloaden

 

 

 

 

Wichtige Info´s zur Wahl


Wann findet die Pfarrgemeinderatswahl statt?

Wie findet die Pfarrgemeinderatswahl statt?

Den Wahlverantwortlichen stehen grundsätzlich zwei Formen zur Verfügung, wie sie die Pfarrgemeinderatswahl organisieren:

Die Entscheidung, wie die Wahl durchgeführt wird, trifft im Vorfeld der Pfarrgemeinderat. Die Wahlberechtigten müssen über diese Entscheidungen in ortsüblicher Weise informiert werden.

Weitere Regeln zur Pfarrgemeinderatswahl finden sich in den Ordnungen.

Wer ist wahlberechtigt im Bistum Trier?

Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben.

Bitte beachten Sie die Besonderheit. Im Unterschied zu vielen anderen Zusammenhängen werden die Jugendlichen ernst genommen. Sie können mit 16 Jahren mitbestimmen und wählen!

Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei jedoch im Bistum Trier haben, sind dann wahlberechtigt, wenn sie am Leben der Pfarrei aktiv teilnehmen und sich aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei haben austragen lassen.
 

Wer wählt den Pfarrgemeinderat in den Pfarreien des Bistums Trier?

Der Pfarrgemeinderat wird von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Pfarrei alle vier Jahre gewählt.

Wer kann in den Pfarrgemeinderat gewählt werden?

In den Pfarrgemeinderat kann gewählt werden, wer wahlberechtigt ist. Gewählt werden können auch Katholiken, die nicht in der Pfarrei wohnen, wenn sie dort wichtige Dienste wahrnehmen.

Auch hier gilt die kirchliche Besonderheit: Jugendliche können mit 16 Jahren als vollwertige Pfarrgemeinderatsmitglieder die Politik und die Arbeit des Pfarrgemeinderates mitbestimmen.

Wer kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen?

Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrei kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen (auch sich selbst!). Die Vorschlagsfrist für die Kandidatenliste wird in jeder Pfarrei vom Wahlausschuss des Pfarrgemeinderates veröffentlicht.