
Quelle:
www.pfarrgemeinderatswahlen.de
Pfarrgemeinderat - was sind seine Aufgaben?
Ein Pfarrgemeinderat hat viele Aufgaben: Vor
allem hat jeder Pfarrgemeinderat den Auftrag,
- zusammen mit dem Pfarrer und den
Hauptamtlichen die die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu beraten,
gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zu beschließen, soweit dies nicht dem
Verwaltungsrat vorbehalten ist und für deren Durchführung Sorge zu tragen,
falls kein anderer Träger zu finden ist;
- gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme
des Alltags zu beobachten , zu überdenken und sachgerechte Vorschläge
einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen;
- Anliegen der Katholiken in der
Öffentlichkeit zu vertreten;
- katholische Organisationen, Einrichtungen
und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und
im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste
aufeinander abzustimmen;
- die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche
und mündliche Information über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme
zu unterrichten;
- für die Verwirklichung der anstehenden
Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen;
- vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof
über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu
unterrichten.
Wichtige Info´s zur Wahl
Wann findet die Pfarrgemeinderatswahl statt?
- In allen Pfarreien des Bistums Trier wird die
Pfarrgemeinderatswahl am Samstag und Sonntag 29. / 30. Oktober 2011
durchgeführt.
- Die für die Wahl in Ihrer Pfarrei
Verantwortlichen informieren die Wahlberechtigten in den örtlichen Medien
über den genauen Zeitpunkt der Pfarrgemeinderatswahl.
Wie findet die Pfarrgemeinderatswahl statt?
Den Wahlverantwortlichen stehen grundsätzlich
zwei Formen zur Verfügung, wie sie die Pfarrgemeinderatswahl organisieren:
- entweder im Wahllokal (mit der Möglichkeit der
Briefwahl bei Abwesenheit) oder
- als allgemeine Briefwahl.
Die Entscheidung, wie die Wahl durchgeführt wird,
trifft im Vorfeld der Pfarrgemeinderat. Die Wahlberechtigten müssen über diese
Entscheidungen in ortsüblicher Weise informiert werden.
Weitere Regeln zur Pfarrgemeinderatswahl finden sich in den Ordnungen.
Wer ist wahlberechtigt im Bistum Trier?
Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am
Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrei ihren Wohnsitz haben.
Bitte beachten Sie die Besonderheit. Im Unterschied zu vielen anderen
Zusammenhängen werden die Jugendlichen ernst genommen. Sie können mit 16
Jahren mitbestimmen und wählen!
Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in der Pfarrei jedoch im Bistum Trier
haben, sind dann wahlberechtigt, wenn sie am Leben der Pfarrei aktiv
teilnehmen und sich aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei haben
austragen lassen.
Wer wählt den Pfarrgemeinderat in den Pfarreien
des Bistums Trier?
Der Pfarrgemeinderat wird von den
wahlberechtigten Mitgliedern einer Pfarrei alle vier Jahre gewählt.
Wer kann in den Pfarrgemeinderat gewählt werden?
In den Pfarrgemeinderat kann gewählt werden, wer
wahlberechtigt ist. Gewählt werden können auch Katholiken, die nicht in der
Pfarrei wohnen, wenn sie dort wichtige Dienste wahrnehmen.
Auch hier gilt die kirchliche Besonderheit: Jugendliche können mit 16 Jahren
als vollwertige Pfarrgemeinderatsmitglieder die Politik und die Arbeit des
Pfarrgemeinderates mitbestimmen.
Wer kann Kandidatinnen und Kandidaten
vorschlagen?
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrei kann
Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen (auch sich selbst!). Die
Vorschlagsfrist für die Kandidatenliste wird in jeder Pfarrei vom
Wahlausschuss des Pfarrgemeinderates veröffentlicht.